Allgemeine Teilnahmebedingungen

Über die Durchführung des Sanitätsdienstes für Ihre Veranstaltung.

Leistungsumfang

Die Betreuung der Veranstaltung durch das Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH mit eingetragener Marke „MEDICOM SERVICE“ im folgendem Medicom Service Sanitätsdienst genannt, im Rahmen eines Sanitätsdienstes umfasst – soweit keine erweiterten Abmachungen bestehen – die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, ggf. rettungsdienstliche Maßnahmen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen verletzter oder erkrankter Personen inkl. dem nötigen Personal und Material.

Gefahrenanalyse, Angebot und Geschäftsgrundlage

Die Bemessung der einzusetzenden Kräfte erfolgt aufgrund einer Analyse des von der Veranstaltung zu erwartenden Gefahrenpotentials und aufgrund von Vergleichswerten ähnlicher Veranstaltungen. Der Malteser Hilfsdienst wird Ihnen durch ein individuelles Angebot die Bemessung vorschlagen. Die Bemessung kann nur als Empfehlung gesehen werden und ist von der zuständigen Behörde festzulegen bzw. zu genehmigen. Das erteilte Angebot muss vom Veranstalter schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) bestätigt werden.

Durch diese Bestätigung des Veranstalters gilt der Auftrag zur Durchführung des Sanitätsdienstes als verbindlich erteilt. Die hierbei zu berücksichtigenden Gefährdungsfaktoren sind u.a. die zulässige und die erwartete Besucherzahl, bei Veranstaltungen im Freien die Fläche, die örtlichen Gegebenheiten und die Art der Veranstaltung, die Beteiligung prominenter Persönlichkeiten (VIPs) sowie polizeiliche und sonstige Erkenntnisse und Erfahrungswerte für diese oder ähnliche Veranstaltungen.

Pflichten und Aufgaben

Der Medicom Service Sanitätsdienst verpflichtet sich, bei der Einsatzplanung und der Durchführung der sanitätsdienstlichen Betreuung der Veranstaltung die örtlich festgelegten und eingeübten Handlungskonzepte, Planungen und Organisationsstrukturen des regulären Rettungsdienstes zu beachten und sich mit den anderen bei der Veranstaltung möglicherweise beteiligten Behörden und Organisationen abzustimmen.

Je nach Art und Umfang der Veranstaltung sowie den Gegebenheiten der Örtlichkeit stellt der Sanitätsdienst erforderliche Kommunikationswege für seine eigenen Einsatzkräfte auf geeignete Art sicher. Er stellt eine Einsatzleitung zur Koordination des Sanitätsdienstes, die dem Veranstalter zugleich als Ansprechpartner dient, zur Verfügung.

Bei Sanitätsdiensten in geringem Umfang wird diese Aufgabe für den Sanitätsdienst durch das Einsatzpersonal wahrgenommen. Der Medicom Service Sanitätsdienst kann einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Zeit der Veranstaltung benennen.

Darüber hinaus ist der Medicom Service Sanitätsdienst nicht verantwortlich für alle Belange, die außerhalb der Durchführung des Sanitätsdienstes selbst liegen, insbesondere nicht für die Einrichtung und Offenhaltung von Flucht- und Rettungswegen, die Zugangsregelung und -kontrolle, Maßnahmen gegen Brandgefahr, die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Einhaltung erteilter Auflagen und Vorgaben, sofern letztere nicht unmittelbar die Durchführung des Sanitätsdienstes betreffen und der Medicom Service Sanitätsdienst rechtzeitig – spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung – schriftlich bekannt gegeben wurden.

Pflichten und Aufgaben des Veranstalters

Der vom Veranstalter schriftlich erteilte Auftrag dient zur Sicherstellung einer umfassenden Einsatzplanung und zur Durchführung der Gefahrenanalyse nach § 2 und ist daher Grundlage für diese Einsatzvereinbarung. Der Veranstalter bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

Darüber hinaus soll der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung Angaben machen über die eigenen Sicherheitsstandards während der Veranstaltung, geplante Sperrzonen sowie einzurichtende Flucht- und Rettungswege und möglicherweise vorhandene Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen. Ein ständiger Ansprechpartner des Veranstalters ist zu benennen. Dieser hat für den Malteser Hilfsdienst während der Veranstaltung unmittelbar erreichbar zu sein.

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle tatsächlichen oder zu erwartenden Änderungen – auch solche, die während des Ablaufs der Veranstaltung eintreten oder erkennbar werden – hinsichtlich der unter Nr.1 und Nr.2 genannten Punkte unverzüglich der Medicom Service Sanitätsdienst mitzuteilen. Bei wesentlichen Änderungen – auch aufgrund eigener Lageerkundungen gewonnener Erkenntnisse ist der Medicom Service Sanitätsdienst berechtigt, hierauf mit dem zusätzlichen Einsatz oder einer Nachforderung von Personal, Ausrüstung und Rettungsmitteln zu reagieren und dem Veranstalter diese ggf. zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Haftung

der Medicom Service Sanitätsdienst haftet dem Veranstalter sowie Dritten gegenüber für Schäden, die durch die eingesetzten Kräfte des Sanitätsdienstes in Ausübung der in dieser Vereinbarung begründeten Aufgaben schuldhaft verursacht wurden.

der Medicom Service Sanitätsdienst wird jedoch von jeglicher Haftung für Schäden frei, die auf eine medizinische/sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruht, dass der Veranstalter dem Medicom Service Sanitätsdienst wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben nach § 4 dieser Vereinbarung gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung gleich welcher Art vernachlässigt hat. In diesem Falle stellt der Veranstalter den Medicom Service Sanitätsdienst auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.

Kosten, Vergütung und Stornierung

Die Kosten für den bezeichneten Sanitätsdienst gemäß des jeweiligen Angebotes stellt der Medicom Service Sanitätsdienst dem Veranstalter in Rechnung. Die Zahlung hat fristgerecht innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen.

Wurde ein erteilter Auftrag nicht rechtzeitig oder gar nicht vom Veranstalter beim Medicom Service Sanitätsdienst in Schriftform (E-Mail, Fax, Brief) storniert, so behält sich der der Medicom Service Sanitätsdienst vor, die anfallenden Kosten für Einsatzbereitschaft, Einsatzvorbereitung und Einsatzplanung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

Soweit keine anderweitigen Abmachungen bestehen, berechnet der der Medicom Service Sanitätsdienst dies nach folgendem Muster:

    • Absage durch den Veranstalter ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – Es werden Absagekosten in Höhe von bis zu 20% des Gesamtauftragsvolumens berechnet.
    • Absage durch den Veranstalter ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn – Es werden Absagekosten in Höhe von bis zu 50% des Gesamtauftragsvolumens berechnet.
    • Sollte der Veranstalter es versäumen dem Medicom Service Sanitätsdienst eine Absage zu erteilen und der der Medicom Service Sanitätsdienst erscheint aufgrund einer fehlenden Stornierung des Veranstalters bei Veranstaltungsbeginn vor Ort, so wird das Gesamtauftragsvolumen zu 100% in Rechnung gestellt und fällig. Hierbei werden die im Angebot festgelegten Summen zur Berechnung herangezogen.
    • Die Vergütung nach § 6 Nr.1 deckt alle Leistungen des Sanitätsdienstes ab, die sich aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Veranstalter ergeben, sofern keine Änderungen in der Planung und Durchführung des Sanitätsdienstes nach § 4 Nr.3 dieser Vereinbarung erforderlich werden.
    • Die vereinbarte Vergütung bezieht sich alleine auf die Präsenz der eingesetzten Kräfte des Sanitätsdienstes am Veranstaltungsort und ist nicht abhängig von der Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen.

    Sonstige Vereinbarungen und Änderungen

      Die o.g. Regelungen geben die Vereinbarung über die Durchführung des Sanitätsdienstes vollständig wieder. Sonstige Vereinbarungen oder Nebenverabredungen müssen schriftlich eingereicht und festgehalten werden, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
      Haben sich die Verhältnisse, die für den Abschluss dieser Vereinbarung maßgeblich waren, seit deren Abschluss so wesentlich geändert, dass die geplante Veranstaltung einen gänzlich anderen Charakter erhalten hat oder das Festhalten an dieser Vereinbarung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, kann der Malteser Hilfsdienst von dieser Vereinbarung unter Befreiung von jeglicher Verpflichtung jederzeit zurücktreten. Er wird dem Veranstalter diese Entscheidung unverzüglich mitteilen.

      Salvatorische Klausel

      Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung nicht berührt.
      Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Vereinbarung zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre.
      Gleiches gilt für den Fall, dass es bei der Auslegung einer einzelnen oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

      Gerichtsstand ist Mönchengladbach

      Stand: Grevenbroich, 21.01.2019

      Widerrufsbelehrung für Verbraucher

      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH, Konrad-Zuse-Straße 2, 41516 Grevenbroich , E-Mail: sanitaetsdienst@medicomservice.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

      Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.


      Muster-Widerrufsformular

      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

      – An Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH, Konrad-Zuse-Straße 2, 41516 Grevenbroich, Email: Sanitätsdienst@medicomservice.de.

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      -Gebucht am (*)/

      -Veranstaltungstitel:

      -Name des/der Verbraucher(s)

      -Anschrift des/der Verbraucher(s)

      – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      – Datum

      _______________

      (*) Unzutreffendes streichen.

      Ende der Widerrufsbelehrunge